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Was Sie über Bildrechte wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie entwickeln für Ihr Unternehmen eine neue Website. Die Texte sind bereits verfasst, das Layout steht in seinen Grundzügen – nun fehlen nur noch die passenden Bilder. Mit einer simplen Google-Bildersuche werden Sie schnell fündig. Ein besonders spannendes Bild laden Sie bedenkenlos herunter – und nutzen es nicht nur für die Website, sondern gleich auch für eine neue Firmenbroschüre. Wenige Wochen später dann der Schock: Post vom Anwalt. Für das verwendete Bild wird Ihnen eine saftige Nutzungslizenz in Rechnung gestellt, möglicherweise noch garniert mit einer Abmahngebühr.

Text: Jeannette Bölle
Fotos: Unsplash; Ole Witt
Was Sie über Bildrechte wissen müssen

Ihnen bleibt wohl oder übel nichts anderes übrig, als die Forderung zu bezahlen. Denn in der Schweiz sind Fotos urheberrechtlich geschützt. Der Urheber, beispielsweise ein Fotograf, kann seine Rechte geltend machen und für die Bildnutzung eine Entschädigung verlangen. Wenn Sie noch mehr Pech haben, ist der Fotograf auch noch Mitglied einer Verwertungsgesellschaft. Dann bezahlen Sie nicht nur die Lizenz für die Nutzung, sofern Sie diese nachträglich überhaupt bekommen, sondern erhalten auch noch eine saftige Busse.

Urheberrecht: Für die Bildnutzung elementar

Gerade grosse Bilddatenbanken, aber auch Unterhaltungskonzerne und Verwertungsgesellschaften fahnden im Netz mit hochmodernen Mitteln nach illegal genutzten Bildern. Das ist durchaus nachvollziehbar: Die meisten Urheber, also die Schöpfer der Werke, sollen für deren Vervielfältigung und Nutzung entschädigt werden – schliesslich war die Herstellung der Bilder auch mit Aufwand verbunden.

Die meisten Bilder im Netz sind zur Ansicht gedacht – und keinesfalls zum freien Gebrauch. Solange Sie die Bilder nur für private Zwecke nutzen, wird wohl kein Anwalt an Ihre Türe klopfen. Sobald Fotos aber in irgendeiner Form verwertet und womöglich auch noch kommerziell eingesetzt werden, braucht es die Gewissheit, dass Sie das entsprechende Bild verwenden dürfen. Entsprechend muss das Foto genauer angeschaut, die Rechte ermittelt, und gegebenenfalls mit den Rechteinhabern die Nutzung geklärt und verhandelt werden.

Das Urheberrecht bleibt selbst nach dem Tod des Urhebers noch bestehen. Es ist übertragbar und vererblich. Für Bilder mit individuellem Charakter gilt dies in der Schweiz noch während 70 Jahren nach Ableben des Urhebers. Bilder ohne individuellen Charakter sind ab ihrer Herstellung während 50 Jahren geschützt. Danach gilt das Bild als gemeinfrei. Ein Bild mit individuellem Charakter ist ein gestaltetes Bild, bei dem Technik, Licht, Ausdruck und Ausschnitt definiert und in die Gestaltung einbezogen werden. Ein Bild ohne individuellen Charakter ist eine banale Aufnahme, bei welcher der Gestaltungswille nicht ersichtlich ist, weder technisch noch konzeptionell.

Beliebt für die Suche nach kommerziell genutzten Bildern sind die zahlreichen Bilddatenbanken im Web. Doch selbst wenn Sie dort ein Foto „kaufen“, heisst das nicht automatisch, dass Sie nun auch die nötigen Rechte am Bild besitzen. Auch wenn es mühsam ist: Ein genauer Blick in die AGBs der Bildagentur lohnt sich auf jeden Fall. Denn oftmals ist dort zu lesen, dass der Nutzer selbst für die Abklärung der Rechte verantwortlich ist und die Agentur keine Garantie übernimmt.

Bilddatenbanken: Darauf müssen Sie achten

1. Lizenzen

Das Bild gehört auch nach der Zahlung der Gebühr nicht Ihnen. Sie erwerben nicht das Bild per se, sondern bloss die Lizenz für bestimmte Nutzungsrechte. Diese beziehen sich auf eine zeitliche oder räumliche Nutzung – beispielsweise auf ein Medium – oder schliessen beispielsweise die Nutzung für Werbung aus. Das heisst: Sie erhalten zwar eine vertragliche Erlaubnis, das Bild für die vereinbarten Zwecke zu nutzen – die Rechte bleiben aber beim Rechteinhaber. Es gibt auch exklusive Lizenzen, wodurch nur Sie das Bild nutzen dürfen, oder die Möglichkeit einer Unterlizenz, damit z.B. ein Tochterunternehmen das Bild ebenfalls verwenden darf. Diese Zusätze kosten natürlich extra, und nicht jede Bildagentur bietet sie an.

2. Lizenzfrei

Es gibt Agenturen, die ihre Bilder als lizenzfrei anpreisen. Hier brauchen Sie für den Download und die Bildnutzung nichts zu bezahlen, weil die Agentur die Fotos von den Urhebern erworben oder erhalten hat. Aber: Lizenzfrei bedeutet nicht rechtefrei. Auch hier muss unbedingt abgeklärt werden, ob nicht sonstige Rechte verletzt sind; wie das Persönlichkeitsrecht, das Markenrecht oder die Panoramafreiheit.

3. Modelreleases/Persönlichkeitsrecht

Je nach Bilddatenbank wird bei den Fotos vermerkt, ob Modelreleases vorliegen, also die Freigabe des Fotos durch die abgebildete Person. Denn nicht nur Fotografien sind urheberrechtlich geschützt, sondern unter Umständen auch darauf abgebildete Personen. Jede abgebildete Person hat das Recht am eigenen Bild. Sprich: Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person wird gewahrt.

Nicht alle Agenturen geben an, ob ein Modelrelease vorliegt. Auch hier hilft der Blick in die AGBs – und lässt staunen: Die Releases müssten Sie in vielen Fällen selbst einholen. Sobald Sie diese Bilder ohne weitere Abklärungen für Ihre Firma nutzen, bewegen Sie sich rechtlich auf ganz dünnem Eis – vor allem dann, wenn auf dem Foto Kinder abgebildet sind.

Hier liegt eine schriftliche Modelfreigabe vor. Im Foto sind keine Marken erkenn- oder zuortbar, deshalb braucht es kein Propertyrelease. (Screenshot: Fotoagentur Strandperle GmbH)

4. Markenrecht

Bei Fotos, auf denen Marken und Designs zu sehen sind, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Was, wenn auf dem T-Shirt der abgebildeten Person ein grosses Markenlogo prangt? Was, wenn sie zudem auf einem Designerstuhl sitzt? Riskiert man nun eine Markenrechts-, Designrechts- oder Urheberrechtsverletzung, oder gelten gewisse Elemente im gezeigten Kontext nur als Beiwerk? Bildagenturen dürfen solche Fotos vertreiben, da sie nicht vorhersehen können, wofür der Kunde das Bild einsetzen wird. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, abzuklären, ob er ein solches Foto für seine Zwecke nutzen darf.

5. Panoramafreiheit

Bei Bildern von Gebäuden muss die Panoramafreiheit beachtet werden: Gebäude und Skulpturen, die sich bleibend oder auf allgemein zugänglichem Grund in der Schweiz befinden, dürfen zweidimensional abgebildet und verbreitet werden.

Wie bei allen genannten Punkten sind auch hier die Nutzungseinschränkungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Etwa in Frankreich: Der Eiffelturm darf mittlerweile zwar für kommerzielle Zwecke fotografiert werden; dies aber nur, weil der Urheber – Gustave Eiffel, Schöpfer und Erbauer des Turmes – 1923 verstorben und dessen Urheberrechte 1993 erloschen sind. Anders sieht es bei Nachtbildern des Eiffelturms aus: Wird das Foto kommerziell verwendet, muss das Vorhaben zuerst abgeklärt werden – weil die Beleuchtung des Eiffelturms seit 1985 als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt ist. Die Nutzung solcher Fotos ist in der Schweiz zwar möglich, aber nur unter ganz bestimmten Einschränkungen.

Hier weist die Fotoagentur darauf hin, dass vor der Nutzung unbedingt die S.E.T.E. (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) kontaktiert werden sollte. (Screenshot: Fotoagentur Strandperle GmbH / ©Éclairages de la Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau)

Was bedeutet ©?

Das Copyrightzeichen © wird nur im amerikanischen Copyright-Register angewendet und hat in der Schweiz keine rechtliche Bedeutung. Jedoch findet dieses Zeichen auch hierzulande sehr oft Anwendung, da es auf eine einfache und schnelle Art darauf hinweist, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.

Fazit

Das passende Bild zu suchen und zu finden ist komplex, die Gefahr, sich auf rechtliches Glatteis zu begeben, entsprechend hoch. Die Beschaffung und Lizenzierung eines Wunschbilds ist oft mit viel Aufwand verbunden für einen Laien. tnt beschäftigt eine professionelle Bildredaktorin mit jahrelanger Erfahrung in Bildrecherche, Abklärung und Lizenzierung.

Gerne berät Jeannette Bölle Sie bei allen Fragen und macht Ihnen kreative und überraschende Vorschläge – die natürlich rechtlich alle komplett wasserdicht sind. Wollen Sie es noch genauer wissen? Hier finden Sie weitergehende nützliche Infos:

Haben Sie noch Fragen?

Mehr dazu erläutert Ihnen gerne Jeannette Bölle:
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