Barrierefreie Webseiten: Das sollten Sie wissen
Barrierefreie Webseite - das müssen Sie wissen
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Barrierefreie Webseiten: Das sollten Sie wissen

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit – auch für Schweizer Unternehmen. Hier erfahren Sie, was jetzt wichtig wird.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben – online wie offline. Um dies zu ermöglichen, wurde von den EU-Mitgliedstaaten der European Accessibility Act (EAA) erarbeitet. Die Umsetzung der Massnahmen muss bis zum 28. Juni 2025 erfolgen.

Doch was bedeutet das konkret für Webseitenbetreibende in der Schweiz? Worauf müssen sie achten, damit ihre Webseiten barrierefrei ist?

Was macht eine Webseite barrierefrei?

Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie ohne fremde Hilfe und ohne Hindernisse von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Wichtige Kriterien dafür sind:

  • Sehbehinderungen: Webseiten sollten für Bildschirmleseprogramme (Screenreader) zugänglich sein sowie mit Alternativtexten (Alt-Texten) für Bilder versehen und kontrastreich gestaltet werden.
  • Hörbehinderungen: Untertitel und Transkriptionen für Videos, Podcasts oder Audiodateien ermöglichen auch ohne Ton einen barrierefreien Zugang.
  • Motorische Einschränkungen: Die gesamte Navigation und Bedienung der Webseite muss per Tastatur möglich sein.
  • Sehbehinderungen und altersbedingte Einschränkungen: Ein responsives Design, das auf Mobiltelefonen, Tablets und Desktop-PCs funktioniert ist essenziell – genauso wie die Möglichkeit, Schriftgrössen der Website anzupassen.
  • Leseschwierigkeiten oder sprachliche Barrieren: Inhalte in «leichter Sprache» verbessern die Verständlichkeit. Wichtig sind dabei klare Formulierungen, kurze Sätze, aktive Sprache und der Verzicht auf Fachbegriffe. Diese Inhalte sollten mit einem Klick erreichbar sein.
  • Rückmeldemöglichkeiten: Geben Sie Nutzer:innen die Möglichkeit, Feedback zur Barrierefreiheit zu geben, damit Sie Ihre Webseite kontinuierlich verbessern können.
Barrierefreie Eingabe von Formularfeldern bei Webseiten
Von den Grossen lernen: Bei Google kann ein Termin im Browser ohne Maus eingetragen werden. Per Tabulator gelangt man zu den Eingabefeldern, die jeweils auch optisch hervorgehoben sind (Beispiele übereinander gelegt).

Welche Auswirkungen hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland auf die Schweiz?

Der Bund hat im Mai 2021 den eCH-0059 Accessibility Standard Version 3.0 als verbindliche Vorgabe übernommen. Dieser basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) des W3C. Damit sind alle öffentlichen Stellen in der Schweiz verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Ab Juni 2025 gilt auch das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und zwar nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für private Unternehmen. Schweizer Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen über Webseiten in Deutschland oder der EU anbieten, unterliegen daher ebenfalls diesen Vorschriften. Betroffen sind z. B.:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Anbieter von Abonnement-Modellen (z. B. Paid-Content bei Verlagen)
  • Gesundheits- und Verkehrsdienstleister
  • Tourismusbetriebe, Finanzdienstleister, Übersetzungsbüros und Werbeagenturen

Ausnahmen gelten für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden oder für nicht-digitale Angebote.

Wie Sie herausfinden, ob Ihre Webseite barrierefrei ist

Um die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu prüfen, gibt es mehrere einfache Möglichkeiten:

Automatisierte Prüfung: Verwenden Sie Tools wie die Browsererweiterung Silktide Accessibility Checker (für Google Chrome) oder lassen Sie Dienste wie ChatGPT eine erste Analyse durchführen.

Machen Sie einfache Tests selbst: Drücken Sie die Tabulator-Taste. Können Sie sich damit durch alle wichtigen Bereiche Ihrer Seite bewegen (Navigation, Links, Formulare)? Oder verwenden Sie einen Screenreader und hören Sie, ob alle Inhalte sinnvoll vorgelesen werden.

Barrierefreiheit von Webseiten prüfen.
Mit der Browsererweiterung Silktide kann ein Accessibility Check durchgeführt werden. Der Test ergab, dass die tnt-Farbe nicht dem WCAG 2.1-Standard entspricht.
Für eine barrierefreie Gestaltung gemäss WCAG 2.1–Standard AA ist ein Farbkontrast von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund erforderlich (bei normalem Fliesstext). Die aktuell verwendete tnt-Farbe erfüllt diesen Kontrastwert nicht (Beispiel links). Um die Anforderungen zu erfüllen, müsste der Farbton deutlich dunkler gewählt werden (Beispiel rechts).

Wann besteht Handlungsbedarf?

Dringender Handlungsbedarf besteht derzeit nur bei neuen Inhalten oder neuen Webseiten. Bestehende Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, dürfen bis 2030 in unveränderter Form online bleiben.

Wenn Sie jedoch eine Webseite in einer der oben genannten Branchen betreiben und ein Relaunch oder eine Neugestaltung planen, müssen die neuen Barrierefreiheitsvorgaben eingehalten werden.

Wie wir Sie unterstützen

Für uns als Agentur bedeutet das, Barrierefreiheit bereits in der Designphase mitzudenken und die notwendigen technischen Grundlagen zu schaffen. Zusätzlich beraten wir Sie hinsichtlich erforderlicher redaktioneller Arbeiten, wie etwa Transkriptionen oder Inhalte in leichter Sprache, die schrittweise integriert werden können.

In den kommenden Wochen werden wir gezielt auf Sie zukommen, um das Thema Barrierefreiheit mit Ihnen zu besprechen. Dabei analysieren wir Ihre bestehende Webseite und erarbeiten eine Liste konkreter Handlungsempfehlungen. Gemeinsam legen wir fest, welche Massnahmen umgesetzt werden – und in welchem Umfang.

Wenn Sie bereits jetzt Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Frank Klinkenberg

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Mehr dazu erläutert Ihnen gerne Frank Klinkenberg:
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